Tritt durch Krankheit oder Unfall eine Bewegungseinschränkung ein, ist das eine Einschränkung unserer Lebensqualität, die,
soweit die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen, ärztlich versorgt werden muss. Im Rahmen der medizinischen
Behandlung durch den Arzt ist Krankengymnastik ein wichtiger Bestandteil der verordneten Therapie, bei der Bewegung zu
Heilungszwecken genutzt wird. Krankengymnastik wird bei orthopädischen, neurologischen sowie chirurgischen Patienten angewandt,
aber auch in der Gynäkologie und Inneren Medizin hat sie einen wichtigen Stellenwert.
Sie bietet Hilfe bei Entwicklungsverzögerungen bei Säuglingen und Kleinkindern, ist unerlässlich bei der Vorbeugung von
Haltungsfehlern und schult Ersatzfunktionen, wenn ein irreparabler Schaden vorliegt. Bei chronischen Erkrankungen der
Gelenke hilft Krankengymnastik die Beweglichkeit zu erhalten oder sogar zu erweitern. Je nach Erkrankung werden vom Krankengymnasten
spezielle Techniken angewandt, die individuell auf die speziellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden.
Der Patient wird geschult, sich im Alltag funktionsgerecht zu bewegen und eine gesunde Körperhaltung einzunehmen und er lernt Übungen,
die er auch selbstständig zu Hause weiterführen sollte.
Für den Erfolg der Behandlung ist es wichtig, dass der Patient die Behandlung nicht passiv über sich ergehen lässt, sondern dass seine
aktive Mitarbeit erforderlich ist.